Darlehen

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Durch ein Darlehen wird dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen für einen festgelegten Zeitraum zum Gebrauch überlassen.

Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Bei Fälligkeit des Darlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld zurück zugewähren.

Dem Darlehensnehmer werden die Darlehenssummen übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen ist entgeltlich, so dass der Darlehensnehmer neben der Rückzahlung der Darlehenssumme ebenfalls einen Zins zu zahlen hat.

Es gibt dabei zahlreiche Darlehensarten. Bei dem Annuitätendarlehen bleibt der jährlich zu zahlende Betrag, der sich Tilgung und Zinsen zusammensetzt, immer gleich hoch, wodurch der Tilgungsanteil während der Laufzeit steigt und der Zinsanteil sinkt. Bei dem  Fälligkeitsdarlehen zahlt der Darlehensnehmer am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag. Bei dem Laufzeitzinsdarlehen wird der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit zu Beginn dem Darlehensbetrag zugerechnet, wobei anschließend bis zum Ende der Laufzeit die gleiche Rate zurückgezahlt wird.

Beim Tilgungsdarlehen bleibt während der Laufzeit die Tilgung für das Darlehen konstant. Die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet, wodurch die Raten während der Laufzeit sinken. Eine Gewinnbeteiligung erhält der Darlehensgeber anstatt oder zusätzlich zu den Zinsen bei dem so genannten partialischen Darlehen. Jedoch sind die Konsumentendarlehen oder Bauspardarlehen die häufigsten Darlehensarten, die von privaten Kunden in Anspruch genommen werden.

 

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