Hypothek

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Eine Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten und ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstück.

Eine Hypothek berechtigt den Hypothekengläubiger sich aus dem Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist.

Im Bankwesen wird die Hypothek bei langfristigen Finanzierungen als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Rechtlich wird die Hypothek als ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück eingestuft.

Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen (Hypothekendarlehen) als Hypothek bezeichnet.
Für eine Hypothek ist das Vorhandensein einer persönlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung unabdingbare gesetzliche Voraussetzung. Diese Forderung ist im Allgemeinen ein Darlehen. Es kann aber auch beispielsweise eine Verpflichtung aus anderen Verträgen oder ein Schadensersatzanspruch sein.

Laut dem deutschen Sachenrecht ist die Hypothek ein Grundpfandrecht. Es kann am Eigentum an einem Grundstück, am Wohnungseigentum, am Erbbaurecht oder am Gebäudeeigentum begründet werden. Der Besitzer einer solchen Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer bestimmten Summe aus dem Grundstück zu fordern. Er ist ebenso berechtigt eine Zwangsvollstreckung durch zuführen um die festgelegte Summe zu erhalten. Der Schuldner kann dies aber durch die Zahlung der vereinbarten Summe verhindern.

Das Grundstück ist durch die Hypothek dem Gläubiger verpfändet. Sollten mehrere Hypotheken auf einem Grundstück lasten, haben diese einen festen Rang, nach dem die Hypothekengläubiger zufrieden gestellt werden.

 

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