Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Sie wird in der Regel vom Käufer oder Verkäufer der Immobilie gezahlt.

Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage bekannt, ist eine Gebühr, die für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und kann einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten einer Immobilientransaktion ausmachen.

In Deutschland ist die Höhe der Maklerprovision gesetzlich nicht festgelegt und kann daher variieren. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie berechnet und kann zwischen 3% und 7% plus Mehrwertsteuer liegen. Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip, das besagt, dass der Käufer einer Immobilie maximal 50% der Maklergebühren zahlen muss.

Die Maklerprovision wird fällig, wenn ein Kaufvertrag für eine Immobilie abgeschlossen wird, an dessen Zustandekommen der Makler maßgeblich mitgewirkt hat. Der genaue Zeitpunkt der Zahlung kann jedoch je nach den spezifischen Bedingungen des Maklervertrags variieren.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie kaufen eine Immobilie für 300.000 Euro und der Makler hat eine Provision von 5% vereinbart. In diesem Fall würde die Maklerprovision 15.000 Euro betragen. Da Sie als Käufer jedoch maximal 50% der Maklergebühren zahlen müssen, würden Sie in diesem Fall 7.500 Euro zahlen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maklerprovision ein wichtiger Kostenfaktor beim Kauf einer Immobilie ist. Sie sollte daher bei der Planung der Baufinanzierung berücksichtigt werden. Es ist auch wichtig, die genauen Bedingungen der Maklerprovision zu verstehen und sicherzustellen, dass sie in einem schriftlichen Maklervertrag festgehalten sind.


Wir hoffen, dass Sie zum Begriff "Maklerprovision" im Rahmen der Baufinanzierung nun gut informiert sind.

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