Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, die für eine Immobilie zu zahlen ist.

Der Grundsteuermessbetrag ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer, die von Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden entrichtet werden muss. Die Grundsteuer dient als wichtige Einnahmequelle für Kommunen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Um die exakte Höhe der Grundsteuer zu bestimmen, spielen der Einheitswert des Grundstücks und die Steuermesszahl eine entscheidende Rolle.

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und wird aus zwei Hauptfaktoren gebildet:

  • Einheitswert des Grundstücks
    Dieser Wert wird vom Finanzamt festgelegt und spiegelt den Wert des Grundstücks oder Gebäudes zu einem bestimmten Stichtag wider. Er ist im Einheitswertbescheid festgehalten.
  • Steuermesszahl
    Diese gesetzlich festgelegte Zahl variiert je nach Nutzung des Grundstücks (z. B. Wohngebäude oder Gewerbeimmobilie) und wird zur Ermittlung des Steuermessbetrags der Grundsteuer verwendet.

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Einheitswerts mit der Steuermesszahl. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Kommunen, um die endgültige Grundsteuer festzulegen.

Berechnung des Grundsteuermessbetrags

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Einheitswerts
    Der Einheitswert wird durch das Finanzamt festgelegt und bildet die Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Er kann durch Neubewertungen oder gesetzliche Anpassungen verändert werden. Er ist im Einheitswertbescheid dokumentiert.
  2. Berechnung des Grundsteuermessbetrags
    Der Einheitswert wird mit der Steuermesszahl der Grundsteuer multipliziert. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Art der Nutzung des Grundstücks. Das Ergebnis dieser Multiplikation ergibt den Grundsteuermessbetrag.
  3. Berücksichtigung des Hebesatzes
    Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz wird von der Kommune individuell festgelegt und kann stark variieren. Dadurch ergeben sich teilweise erhebliche Unterschiede in der tatsächlichen Steuerhöhe zwischen verschiedenen Gemeinden.

Beispielrechnung

Nehmen wir an, ein Wohngebäude hat einen Einheitswert von 100.000 Euro. Die Steuermesszahl für Wohngebäude beträgt 0,35 %:

  • Grundsteuermessbetrag berechnen = 100.000 € x 0,35 % = 350 €
  • Grundsteuer berechnen (bei einem Hebesatz von 400 %) = 350 € x 400 % = 1.400 €

Die Berechnung der Grundsteuer hängt also nicht nur vom Einheitswert ab, sondern auch stark von den Hebesätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Eine höhere Steuermesszahl oder ein höherer Hebesatz kann die Steuerlast erheblich beeinflussen.

Unterschiede in den Bundesländern

Die Steuermesszahlen und Hebesätze können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Nachfolgend eine vollständige Übersicht:

BundeslandSteuermesszahl für WohngebäudeDurchschnittlicher Hebesatz
Baden-Württemberg0,34 %380 %
Bayern0,35 %400 %
Berlin0,32 %810 %
Brandenburg0,36 %410 %
Bremen0,32 %580 %
Hamburg0,31 %540 %
Hessen0,31 %460 %
Mecklenburg-Vorpommern0,36 %350 %
Niedersachsen0,33 %440 %
Nordrhein-Westfalen0,35 %450 %
Rheinland-Pfalz0,32 %420 %
Saarland0,34 %395 %
Sachsen0,36 %340 %
Sachsen-Anhalt0,35 %380 %
Schleswig-Holstein0,33 %395 %
Thüringen0,34 %370 %

Diese Werte sind Durchschnittswerte und können je nach Gemeinde variieren. Insbesondere in Großstädten sind die Hebesätze häufig höher als in ländlichen Regionen.

Bedeutung der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform hat Auswirkungen auf die Berechnung des Grundsteuermessbetrags. Die Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden soll eine gerechtere Steuerverteilung gewährleisten. Eigentümer sollten ihre Bescheide prüfen, um sicherzustellen, dass die Berechnung korrekt ist. Fehlerhafte Angaben können zu einer zu hohen Steuerlast führen.

Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen Grundsteuer ist, dass die bisherigen Einheitswerte durch neue Berechnungsgrundlagen ersetzt werden. Dies kann dazu führen, dass sich für einige Immobilienbesitzer die Steuerlast erhöht, während sie für andere sinkt. Daher ist es ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob sich durch die Reform Änderungen ergeben.

Eigentümer, die sich fragen: „Wieviel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm?“, sollten ihre spezifischen Grundstückswerte und Steuermesszahlen in die Grundsteuerberechnung einfließen lassen oder einen Steuerberater konsultieren. Ein Grundsteuer-Rechner kann hierbei eine erste Orientierung bieten.

Grundsteuermessbescheid und Widerspruch

Der Grundsteuermessbetrag wird im Grundsteuermessbescheid festgehalten, den das Finanzamt ausstellt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, kann ein Widerspruch eingereicht werden.

Gründe für einen Widerspruch können sein:

  • Falsche Berechnung des Einheitswerts
  • Fehlerhafte Steuermesszahl
  • Unkorrekt angewendeter Hebesatz

Eigentümer sollten ihren Grundsteuerbescheid sorgfältig prüfen und sich im Zweifelsfall steuerlichen Rat einholen. Es kann sich lohnen, Einspruch einzulegen, wenn beispielsweise Nachbargrundstücke eine deutlich niedrigere Grundsteuer haben, obwohl sie vergleichbar sind.

Fazit

Der Grundsteuermessbetrag bildet die Basis der Grundsteuerberechnung. Er wird aus dem Einheitswert und der Steuermesszahl ermittelt und mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Da Änderungen des Steuermessbetrags direkte Auswirkungen auf die Steuerlast haben, sollten Immobilieneigentümer sich regelmäßig über Anpassungen informieren und ihre Bescheide prüfen. Die Grundsteuerreform hat das Verfahren transparenter gemacht, sodass es sich lohnt, die individuellen Werte zu überprüfen.

Wer wissen möchte, „wie berechnet sich die Grundsteuer?“, kann sich an die oben genannten Berechnungsgrundlagen halten oder einen Experten zurate ziehen. Zudem sollten sich Eigentümer auf zukünftige Anpassungen vorbereiten, da die Reform dazu führen kann, dass sich die Steuerhöhe in den nächsten Jahren weiter verändert.


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