Maklerprovision: Kosten, Berechnung und rechtliche Regelungen
Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage bekannt, ist eine Gebühr, die für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und stellt oft einen erheblichen Kostenfaktor dar. Ob Käufer oder Verkäufer die Maklerprovision zahlen müssen, hängt von gesetzlichen Regelungen und individuellen Vereinbarungen ab.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
In Deutschland ist die Höhe der Maklergebühren nicht gesetzlich festgelegt. Üblich ist eine Berechnung als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie. Die Maklerprovision beträgt je nach Region und Vereinbarung zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Sie wird meist im Maklervertrag geregelt.
Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip. Demnach darf der Käufer einer Immobilie maximal 50 % der Maklerprovision übernehmen, sofern der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde.
Ein Beispiel für die Berechnung der Maklerprovision:
Angenommen, eine Immobilie kostet 300.000 Euro, und der Makler verlangt eine Provision von 5 %. Die Maklergebühr beträgt somit 15.000 Euro. Falls der Käufer nur 50 % der Maklerprovision zahlt, sind das 7.500 Euro für ihn und 7.500 Euro für den Verkäufer.
Wer zahlt die Maklerprovision - Käufer oder Verkäufer?
Ob der Käufer oder Verkäufer die Maklerprovision zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Beim Kauf einer Immobilie
Seit der Gesetzesänderung von 2020 ist festgelegt, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel teilen müssen. Der Verkäufer trägt mindestens 50 % der Maklergebühren.Bei der Vermietung von Immobilien
Hier gilt das Bestellerprinzip uneingeschränkt. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Maklercourtage. In der Regel ist das der Vermieter.Regionale Unterschiede
In einigen Bundesländern übernehmen Käufer nach wie vor den Großteil der Maklergebühren, während in anderen Regionen eine Teilung üblicher ist.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Provision für den Makler wird fällig, sobald ein notarieller Kaufvertrag für die Immobilie abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass der Makler den Kauf oder Verkauf maßgeblich vermittelt hat. Der genaue Zeitpunkt der Zahlung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die im Maklervertrag festgehalten sind.
Wichtige Aspekte zur Fälligkeit der Maklergebühr:
- Die Zahlung erfolgt üblicherweise nach Abschluss des Kaufvertrags.
- In manchen Fällen kann eine Anzahlung oder eine gestaffelte Zahlung vereinbart werden.
- Ohne schriftlichen Maklervertrag besteht meist keine Zahlungspflicht.
Maklerprovision berechnen – darauf sollten Sie achten
Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, sollten Sie genau wissen, wie hoch die Maklerprovision ausfällt. Die wichtigsten Faktoren sind:
Kaufpreis der Immobilie
Je höher der Kaufpreis, desto höher die Maklercourtage.Regionale Unterschiede
In einigen Bundesländern sind höhere oder niedrigere Maklergebühren üblich.Vertragsbedingungen
Es ist ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen und ggf. Verhandlungsspielräume zu nutzen.
Ein praktisches Rechenbeispiel:
| Kaufpreis Immobilie | Maklerprovision (%) | Gesamtprovision (€) | Anteil Käufer (50%) | Anteil Verkäufer (50%) |
|---|---|---|---|---|
| 250.000 € | 5 % | 12.500 € | 6.250 € | 6.250 € |
| 500.000 € | 6 % | 30.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
| 750.000 € | 5,5 % | 41.250 € | 20.625 € | 20.625 € |
Tipps zur Reduzierung der Maklerprovision
Es gibt einige Möglichkeiten, die Maklerprovision zu reduzieren:
Direktverhandlungen mit dem Makler
Oft sind Maklergebühren verhandelbar, insbesondere in Regionen mit hoher Konkurrenz.Selbstvermarktung der Immobilie
Wer seine Immobilie ohne Makler verkauft, spart die Courtage für den Makler vollständig.Vergleich von Maklerangeboten
Vorab mehrere Makler vergleichen und nach individuellen Angeboten fragen.Nutzung von Online-Plattformen
Einige Immobilienportale ermöglichen den Verkauf ohne oder mit reduzierter Maklergebühr.
Auswirkungen der Maklerprovision auf die Kaufnebenkosten
Die Maklercourtage ist ein bedeutender Bestandteil der Kaufnebenkosten. Käufer sollten diese Kosten in ihre Finanzierung einplanen. Die weiteren Nebenkosten umfassen:
Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises)
Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % des Kaufpreises)
Maklerprovision, falls ein Makler beteiligt ist
Insgesamt können die Kaufnebenkosten bis zu 15 % des Kaufpreises betragen. Daher ist es essenziell, die Maklerprovision vor dem Immobilienkauf zu berechnen und in die Finanzplanung zu integrieren.
Fazit
Die Maklerprovision ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Während die Höhe variiert, ist sie in Deutschland meist zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises angesetzt. Dank der Gesetzesänderung von 2020 müssen Käufer jedoch maximal 50 % der Maklercourtage tragen.
Wer sich fragt, "wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?", sollte sich mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen und den regionalen Gepflogenheiten auseinandersetzen. Zudem lohnt es sich, die Maklergebühren genau zu berechnen und, wenn möglich, zu verhandeln. Ein genauer Blick in den Maklervertrag hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.
Fragen und Antworten zu Maklerprovisionen
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern orientiert sich an regionalen Marktstandards und an der individuellen Vereinbarung. Bundesweit bewegen sich die Gesamtsätze in der Regel zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, meist hälftig aufgeteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Typisch sind je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Partei. In einzelnen Regionen können es aber auch nur rund 2,98 bis 3,12 Prozent sein.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine bundeseinheitlich „gesetzliche“ Maklerprovision, sondern frei verhandelbare Sätze. Überhöhte Forderungen sind zwar rechtlich anfechtbar, spielen in der Praxis jedoch kaum eine Rolle.
Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro ergibt sich bei je 3,57 Prozent für Käufer und Verkäufer ein Anteil von 16.065 Euro pro Partei, also insgesamt 32.130 Euro.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf, und wird sie aufgeteilt?
Seit Dezember 2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eine klare Regelung: Sobald der Käufer einen Teil der Provision zahlt, muss der Verkäufer mindestens denselben Anteil übernehmen. In der Praxis bedeutet das eine hälftige Aufteilung, also Käufer und Verkäufer tragen jeweils 50 Prozent.
Für andere Objektarten, etwa Mehrfamilienhäuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien, greift diese gesetzliche Vorgabe nicht, dort gilt Vertragsfreiheit. Eine einseitige Käuferprovision ist hier weiterhin möglich.
Fälle, in denen der Verkäufer keine Provision zahlt, gibt es nur dann, wenn er keinen Makler beauftragt hat oder die Maklertätigkeit nicht ursächlich zum Vertragsschluss geführt hat.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
In Berlin beträgt die Maklerprovision beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises. Davon entfallen je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer auf Käufer und Verkäufer. Dieses Modell hat sich als Standard etabliert, da es der gesetzlichen Teilungsvorschrift entspricht.
Einige Makler arbeiten mit leicht abweichenden Sätzen, zum Beispiel 3 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer pro Partei. Üblich ist jedoch die Aufteilung von 3,57 Prozent pro Seite.
Wie hoch ist die Maklerprovision bei Mietverträgen, und wer zahlt sie?
Bei Mietverhältnissen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. Beauftragt also der Vermieter den Makler – was in der Praxis die Regel ist – übernimmt er die Kosten. Zahlt ausnahmsweise der Mieter, ist die Provision gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt.
Beispiel: Bei einer monatlichen Nettokaltmiete von 1.100 Euro darf die Provision höchstens 2.200 Euro plus Mehrwertsteuer betragen. Nebenkosten spielen bei der Berechnung keine Rolle.
Wie kann man die Maklerprovision beim Hausverkauf reduzieren oder umgehen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Provisionslast zu verringern:
Verhandeln: Der Provisionssatz ist frei vereinbar. Reduzierte Sätze oder Staffelmodelle sind möglich, ebenso eine erfolgsabhängige Vergütung.
Umfang anpassen: Wer nur Teilaufgaben an den Makler übergibt (zum Beispiel Exposé-Erstellung, keine vollständige Betreuung), kann auch geringere Kosten aushandeln.
Alternative Anbieter nutzen: Manche Unternehmen bieten abgespeckte Modelle mit niedrigeren Courtagen an, teilweise um 2,94 bis 3,57 Prozent je Partei.
Privatverkauf: Wer die Vermarktung komplett selbst übernimmt, spart die Provision vollständig. Allerdings bedeutet das mehr Aufwand und ein höheres Risiko.
So lässt sich die Maklerprovision zwar nicht immer vermeiden, aber zumindest in vielen Fällen spürbar senken.
Wir hoffen, dass Sie zum Begriff "Maklerprovision" im Rahmen der Baufinanzierung nun gut informiert sind.
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