Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Sie wird in der Regel vom Käufer oder Verkäufer der Immobilie gezahlt.

Maklerprovision: Kosten, Berechnung und rechtliche Regelungen

Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage bekannt, ist eine Gebühr, die für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und stellt oft einen erheblichen Kostenfaktor dar. Ob Käufer oder Verkäufer die Maklerprovision zahlen müssen, hängt von gesetzlichen Regelungen und individuellen Vereinbarungen ab.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

In Deutschland ist die Höhe der Maklergebühren nicht gesetzlich festgelegt. Üblich ist eine Berechnung als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie. Die Maklerprovision beträgt je nach Region und Vereinbarung zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Sie wird meist im Maklervertrag geregelt.

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip. Demnach darf der Käufer einer Immobilie maximal 50 % der Maklerprovision übernehmen, sofern der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde.

Ein Beispiel für die Berechnung der Maklerprovision:

Angenommen, eine Immobilie kostet 300.000 Euro, und der Makler verlangt eine Provision von 5 %. Die Maklergebühr beträgt somit 15.000 Euro. Falls der Käufer nur 50 % der Maklerprovision zahlt, sind das 7.500 Euro für ihn und 7.500 Euro für den Verkäufer.

Wer zahlt die Maklerprovision - Käufer oder Verkäufer?

Ob der Käufer oder Verkäufer die Maklerprovision zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Beim Kauf einer Immobilie
    Seit der Gesetzesänderung von 2020 ist festgelegt, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel teilen müssen. Der Verkäufer trägt mindestens 50 % der Maklergebühren.

  2. Bei der Vermietung von Immobilien
    Hier gilt das Bestellerprinzip uneingeschränkt. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Maklercourtage. In der Regel ist das der Vermieter.

  3. Regionale Unterschiede
    In einigen Bundesländern übernehmen Käufer nach wie vor den Großteil der Maklergebühren, während in anderen Regionen eine Teilung üblicher ist.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Provision für den Makler wird fällig, sobald ein notarieller Kaufvertrag für die Immobilie abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass der Makler den Kauf oder Verkauf maßgeblich vermittelt hat. Der genaue Zeitpunkt der Zahlung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die im Maklervertrag festgehalten sind.

Wichtige Aspekte zur Fälligkeit der Maklergebühr:

  • Die Zahlung erfolgt üblicherweise nach Abschluss des Kaufvertrags.

  • In manchen Fällen kann eine Anzahlung oder eine gestaffelte Zahlung vereinbart werden.

  • Ohne schriftlichen Maklervertrag besteht meist keine Zahlungspflicht.

Maklerprovision berechnen – darauf sollten Sie achten

Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, sollten Sie genau wissen, wie hoch die Maklerprovision ausfällt. Die wichtigsten Faktoren sind:

  • Kaufpreis der Immobilie
    Je höher der Kaufpreis, desto höher die Maklercourtage.

  • Regionale Unterschiede
    In einigen Bundesländern sind höhere oder niedrigere Maklergebühren üblich.

  • Vertragsbedingungen
    Es ist ratsam, den Maklervertrag genau zu prüfen und ggf. Verhandlungsspielräume zu nutzen.

Ein praktisches Rechenbeispiel:

Kaufpreis ImmobilieMaklerprovision (%)Gesamtprovision (€)Anteil Käufer (50%)Anteil Verkäufer (50%)
250.000 €5 %12.500 €6.250 €6.250 €
500.000 €6 %30.000 €15.000 €15.000 €
750.000 €5,5 %41.250 €20.625 €20.625 €

Tipps zur Reduzierung der Maklerprovision

Es gibt einige Möglichkeiten, die Maklerprovision zu reduzieren:

  • Direktverhandlungen mit dem Makler
    Oft sind Maklergebühren verhandelbar, insbesondere in Regionen mit hoher Konkurrenz.

  • Selbstvermarktung der Immobilie
    Wer seine Immobilie ohne Makler verkauft, spart die Courtage für den Makler vollständig.

  • Vergleich von Maklerangeboten
    Vorab mehrere Makler vergleichen und nach individuellen Angeboten fragen.

  • Nutzung von Online-Plattformen
    Einige Immobilienportale ermöglichen den Verkauf ohne oder mit reduzierter Maklergebühr.

Auswirkungen der Maklerprovision auf die Kaufnebenkosten

Die Maklercourtage ist ein bedeutender Bestandteil der Kaufnebenkosten. Käufer sollten diese Kosten in ihre Finanzierung einplanen. Die weiteren Nebenkosten umfassen:

  • Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises)

  • Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % des Kaufpreises)

  • Maklerprovision, falls ein Makler beteiligt ist

Insgesamt können die Kaufnebenkosten bis zu 15 % des Kaufpreises betragen. Daher ist es essenziell, die Maklerprovision vor dem Immobilienkauf zu berechnen und in die Finanzplanung zu integrieren.

Fazit

Die Maklerprovision ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Während die Höhe variiert, ist sie in Deutschland meist zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises angesetzt. Dank der Gesetzesänderung von 2020 müssen Käufer jedoch maximal 50 % der Maklercourtage tragen.

Wer sich fragt, "wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?", sollte sich mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen und den regionalen Gepflogenheiten auseinandersetzen. Zudem lohnt es sich, die Maklergebühren genau zu berechnen und, wenn möglich, zu verhandeln. Ein genauer Blick in den Maklervertrag hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.


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