Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge auf den Einwand der Vorausklage verzichtet: Der Gläubiger (z. B. die Bank) kann den Bürgen sofort in Anspruch nehmen, ohne zuerst den Hauptschuldner zu verklagen oder zu vollstrecken. Der Bürge haftet damit wie ein Hauptschuldner in voller Höhe der verbürgten Forderung. Bei Baufinanzierungen wird sie oft von Eltern oder anderen Dritten abgegeben, um die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu stärken. Im Folgenden erfahren Sie, was die selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet, welche Risiken sie birgt und worauf Bürge und Kreditnehmer achten sollten.
Was ist die selbstschuldnerische Bürgschaft? Definition
Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt (Einwand der Vorausklage). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge darauf – die Bank kann bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers direkt vom Bürgen die volle Summe (Zinsen, Restschuld, ggf. Kosten) verlangen. Der Bürge haftet also unmittelbar und in voller Höhe. Für die Bank ist das eine starke Sicherheit; für den Bürgen ein hohes Risiko, weil er im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einstehen muss. Die genaue Fassung (Betrag, Umfang, Verzicht auf Einreden) steht im Bürgschaftsvertrag.
Einsatz bei der Baufinanzierung
Wenn der Kreditgeber die Bonität des Antragstellers als nicht ausreichend erachtet, kann er eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Dritten (z. B. Eltern) verlangen. Damit verbessert sich die Absicherung des Darlehens; die Bank gewährt das Darlehen oder bessere Kreditkonditionen. Der Bürge verpflichtet sich, für die Erfüllung der Darlehensverbindlichkeiten einzustehen, falls der Hauptschuldner nicht zahlt. Alternativen sind z. B. höheres Eigenkapital, ein weiterer Mitantragsteller oder Sicherheiten wie eine Grundschuld. Wer bürgt, sollte die finanzielle Lage des Hauptschuldners und die eigene Belastbarkeit realistisch einschätzen.
Warum ist die selbstschuldnerische Bürgschaft wichtig?
Für die Bank schafft sie eine zusätzliche Haftung und erleichtert die Kreditentscheidung; für den Kreditnehmer kann sie die Kreditzusage oder bessere Zinsen ermöglichen. Für den Bürgen ist sie mit erheblichem Risiko verbunden: Bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners kann die Bank den Bürgen voll in Anspruch nehmen – ohne vorher den Hauptschuldner zu pfänden. Der Bürge sollte sich nur verbürgen, wenn er im Ernstfall die Verbindlichkeit tragen kann und will und das Verhältnis zum Hauptschuldner das rechtfertigt. Eine Begrenzung der Bürgschaft (Höchstbetrag, Laufzeit) kann das Risiko begrenzen – ob die Bank das akzeptiert, ist Verhandlungssache.
Risiken für den Bürgen
Der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen; Pfändung von Gehalt oder Konten ist möglich. Er hat in der Regel keinen Anspruch darauf, dass die Bank zuerst den Hauptschuldner oder die Sicherheit (z. B. Immobilie) in Anspruch nimmt. Wer unsicher ist, sollte die Bürgschaft nicht unterschreiben oder rechtlich beraten lassen. Bei Verbraucherbürgschaften gelten besondere Transparenz- und Aufklärungspflichten; überraschende oder unverständliche Klauseln können unwirksam sein.
Befristung und Höchstbetrag
Eine Bürgschaft kann auf einen Höchstbetrag oder eine Laufzeit begrenzt werden – dann haftet der Bürge nur bis zu dieser Grenze. Ob die Bank eine begrenzte Bürgschaft akzeptiert, ist Verhandlungssache. Für den Bürgen reduziert eine Höchstbetragsbürgschaft das Risiko erheblich; für die Bank kann sie ausreichen, wenn die Kreditwürdigkeit nur geringfügig gestützt werden muss.
So gehen Bürge und Kreditnehmer mit der Bürgschaft um
Als Bürge: Lassen Sie sich den Darlehensvertrag und die Bürgschaftsurkunde zeigen und prüfen Sie Höhe, Laufzeit und Umfang. Klären Sie mit dem Hauptschuldner, wie die Raten gesichert werden und was bei Zahlungsschwierigkeiten passiert. Erwägen Sie eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag oder eine Befristung. Als Kreditnehmer: Sichern Sie die Ratenzahlung verlässlich, damit der Bürge nicht in Anspruch genommen wird; informieren Sie den Bürgen bei Änderungen (z. B. Umschuldung, Verlängerung). Ein Kreditvergleich kann helfen, ein Darlehen zu finden, das ohne Bürgschaft oder mit geringerer Darlehenshöhe auskommt – z. B. durch mehr Eigenkapital oder einen zweiten Antragsteller.
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Für den Kreditnehmer kann die Bürgschaft die einzige Möglichkeit sein, die gewünschte Darlehenshöhe oder bessere Kreditkonditionen zu erhalten. Er sollte den Bürgen fair informieren und die Raten zuverlässig bedienen, damit der Bürge nie in Anspruch genommen werden muss.
Zusammenfassend bedeutet die selbstschuldnerische Bürgschaft eine sofortige und volle Haftung des Bürgen – für die Bank eine starke Sicherheit, für den Bürgen ein hohes Risiko. Beide Seiten sollten die Folgen vor Unterzeichnung klären.
Häufige Fragen zum Thema selbstschuldnerische Bürgschaft
Kann der Bürge verlangen, dass zuerst der Hauptschuldner in Anspruch genommen wird?
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft nein – der Bürge hat auf den Einwand der Vorausklage verzichtet. Die Bank kann ihn direkt in Anspruch nehmen.
Ist eine Begrenzung der Bürgschaft auf einen Höchstbetrag möglich?
Ja, wenn die Bank zustimmt. Eine Höchstbetragsbürgschaft begrenzt das Risiko des Bürgen. Ob die Bank das akzeptiert, hängt von ihrer Kreditpolitik ab.
Was passiert bei Umschuldung?
Die alte Bürgschaft erlischt in der Regel mit der Ablösung des Darlehens. Für ein neues Darlehen müsste ggf. eine neue Bürgschaft vereinbart werden. Der Bürge sollte sich von der Bank bestätigen lassen, dass die Bürgschaft mit der Ablösung endet.
Kann der Bürge die Bank auf Inanspruchnahme des Hauptschuldners verweisen?
Bei selbstschuldnerischer Bürgschaft in der Regel nicht – er haftet unmittelbar. Einzelne Einreden können je nach Vertrag dennoch bestehen; Details stehen im Bürgschaftsvertrag.
Gilt die Bürgschaft auch für Zinsen und Kosten?
Das steht im Vertrag. Oft umfasst die Bürgschaft die gesamte Forderung (Restschuld, Zinsen, Kosten). Prüfen Sie den genauen Umfang vor Unterschrift.
Kann der Bürge vom Hauptschuldner Rückgriff nehmen?
Ja. Wenn der Bürge an die Bank zahlt, kann er vom Hauptschuldner (Kreditnehmer) Erstattung verlangen. Das ändert aber nichts daran, dass der Bürge zunächst in voller Höhe haftet und das Geld vom Hauptschuldner möglicherweise nicht beitreibbar ist.
Wir hoffen, dass Sie zum Begriff "Selbstschuldnerische Bürgschaft - informativ und verständlich erklärt" im Rahmen der Baufinanzierung nun gut informiert sind.
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