Baufinanzierung Lexikon

Die wichtigsten Begriffe und Ausdrücke aus den Bereichen Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung informativ und verständlich erklärt

Ob Sie sich auf dem Weg zum Eigenheim befinden, eine Immobilie kaufen oder refinanzieren möchten, unser Lexikon bietet Ihnen wertvolle Informationen und Erklärungen, um Ihnen bei Ihrer Finanzierungsentscheidung zu helfen.

Wir bemühen uns, das Baufinanzierung-Lexikon ständig zu erweitern und zu aktualisieren, um die neuesten Entwicklungen und Trends in der Baufinanzierung abzudecken. Wenn Sie Fragen haben oder Anregungen für neue Begriffe haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

Liste der Begriffe

  • A
  • Die Annuität ist die gleichbleibende jährliche Rate bei einem Annuitätendarlehen und setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen.
  • Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit gleichbleibenden monatlichen Raten aus Zins und Tilgung und bietet hohe Planungssicherheit für die Baufinanzierung.
  • Bei der annuitätischen Tilgung bleibt die monatliche Rate über die Laufzeit gleich; nur die Aufteilung in Zins- und Tilgungsanteil ändert sich.
  • Die Anschlussfinanzierung ist die Fortführung der Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung, wenn noch eine Restschuld besteht.
  • Der Auszahlungstermin ist der Zeitpunkt, zu dem der Kreditgeber den Darlehensbetrag an den Kreditnehmer auszahlt und die Zins- und Tilgungszahlungen beginnen.
  • B
  • Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist eine Finanzierung, bei der die gesamte Kauf- oder Bausumme fremdfinanziert wird und kein Eigenkapital eingebracht wird.
  • Ein Baufinanzierungsberater berät Kreditnehmer bei der Planung und Beantragung einer Baufinanzierung und unterstützt bei der Auswahl und Abwicklung des passenden Darlehens.
  • Ein Baufinanzierungsrechner ist ein Online-Tool, mit dem Sie monatliche Raten und Gesamtkosten einer Baufinanzierung für verschiedene Laufzeiten und Zinssätze berechnen können.
  • Ein Bauspardarlehen ist ein Darlehen, das auf Basis eines Bausparvertrags gewährt wird. Der Bausparer spart eine bestimmte Summe an, um anschließend ein günstiges Darlehen zu erhalten.
  • Die Bausparsumme ist die Gesamtsumme, die ein Bausparer am Ende der Ansparphase aus Guthaben und Bauspardarlehen für die Finanzierung zur Verfügung hat.
  • Ein Bausparvertrag ist eine Sparform, bei der der Sparer regelmäßig Geld einzahlt, um zu einem späteren Zeitpunkt ein zinsgünstiges Darlehen für beispielsweise den Hausbau oder -kauf zu erhalten.
  • Der Beleihungsauslauf ist der prozentuale Anteil des Beleihungswerts einer Immobilie, der als Darlehen gewährt wird.
  • Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, den die Bank bei der Kreditvergabe als Grundlage für die Beleihung und die maximale Darlehenshöhe zugrunde legt.
  • Ein Bewertungsgutachten ist eine professionelle Einschätzung des Wertes einer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen.
  • Die Bonitätsprüfung ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers durch die Bank vor der Kreditvergabe.
  • C
  • Die Courtage ist die Provision, die ein Makler für die Vermittlung eines Geschäfts – zum Beispiel den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie – erhält.
  • D
  • Das Darlehensangebot ist das konkrete Angebot eines Kreditgebers an den Kreditnehmer mit festgelegten Konditionen wie Zinssatz, Laufzeit und Tilgung.
  • Darlehensarten sind unterschiedliche Formen von Darlehen, die sich durch Tilgungsweise, Zinsbindung oder Zweck unterscheiden und für die Baufinanzierung genutzt werden können.
  • Der Darlehensgeber ist die Person oder das Institut, die bzw. das dem Darlehensnehmer das Darlehen zur Verfügung stellt – in der Baufinanzierung in der Regel eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse.
  • Die Darlehenshöhe ist der Betrag, den der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer zur Verfügung stellt und der zusammen mit dem Eigenkapital den Finanzierungsbedarf deckt.
  • Darlehenskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Darlehen anfallen – Zinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige Entgelte.
  • Der Darlehensnehmer ist die Person oder das Rechtssubjekt, die bzw. das das Darlehen aufnimmt und zur Rückzahlung von Zinsen und Tilgung verpflichtet ist.
  • Die Darlehenstilgung ist die Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer in Form von planmäßigen Raten oder Sondertilgungen.
  • Der Darlehensvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, in dem Darlehenssumme, Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlung geregelt werden.
  • Das Disagio ist ein Abschlag vom Nennbetrag des Darlehens, den der Kreditgeber bei der Auszahlung einbehält; im Gegenzug gewährt er oft einen niedrigeren Zinssatz.
  • E
  • Der Effektivzins ist der tatsächliche jährliche Zins für ein Darlehen inklusive aller Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Kreditangebote.
  • Eigenkapital ist der Teil der Finanzierung, den der Käufer oder Bauherr aus eigenen Mitteln einbringt und der die Darlehenshöhe und oft die Kreditkonditionen senkt.
  • Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die ein Bauherr oder Käufer selbst am Bau oder der Renovierung erbringt, um Kosten zu sparen und die Finanzierung zu entlasten.
  • Ein endfälliges Darlehen wird während der Laufzeit nur mit Zinsen bedient; die Tilgung erfolgt erst am Ende der Laufzeit in einer Summe.
  • Der Ertragswert einer Immobilie ergibt sich aus den zu erwartenden Erträgen, vor allem Mieteinnahmen, und wird vor allem bei Anlageobjekten genutzt.
  • F
  • Der Finanzierungsrahmen ist die Obergrenze des Betrags, den ein Kreditgeber für eine bestimmte Finanzierung bereitstellt und innerhalb derer der Kunde Mittel abrufen kann.
  • Die Finanzierungszusage ist die verbindliche Zusage einer Bank, ein Darlehen in bestimmter Höhe und zu festgelegten Konditionen zu gewähren.
  • Flexibilität bei der Baufinanzierung meint die Möglichkeit, das Darlehen an veränderte Lebensumstände anzupassen, etwa durch Sondertilgungen oder Anpassung der Tilgungsrate.
  • Ein Forward-Darlehen sichert die Zinskonditionen schon heute für eine spätere Auszahlung und eignet sich besonders für die Anschlussfinanzierung.
  • Forward-Zinsen sind die Zinskonditionen bei einem Forward-Darlehen; sie setzen sich aus dem Referenzzinssatz und einem Forward-Aufschlag zusammen.
  • G
  • Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Immobilieneigentümer vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch das Gebäude oder Grundstück verursacht werden.
  • Genossenschaftsanteile sind Beteiligungen an einer Genossenschaft, die Mitgliedschaftsrechte und oft eine Rolle bei der Finanzierung von Wohnraum sichern.
  • Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem Eigentum und Belastungen an Grundstücken und Immobilien eingetragen werden und das bei jeder Baufinanzierung eine zentrale Rolle spielt.
  • Der Grundbucheintrag ist die Eintragung von Rechten und Belastungen an einer Immobilie in das Grundbuch und Grundlage für Eigentum und Kreditsicherheiten.
  • Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das als Sicherheit für ein Darlehen ins Grundbuch eingetragen wird und der Bank im Zahlungsausfall die Verwertung der Immobilie ermöglicht.
  • Die Grundschuldbestellung ist die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch als Sicherheit für den Darlehensgeber bei der Baufinanzierung.
  • Ein Grundschulddarlehen ist ein Darlehen, das durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert wird und die übliche Form der Baufinanzierung darstellt.
  • Der Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, die für eine Immobilie zu zahlen ist.
  • H
  • Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das an eine konkrete Forderung gebunden ist und mit der Tilgung des Darlehens erlischt; heute wird meist die Grundschuld gewählt.
  • I
  • Die Immobilienbewertung ermittelt den Wert einer Immobilie und ist Grundlage für Beleihungswert, Darlehenshöhe und Kaufentscheidungen.
  • Ein Immobiliendarlehen ist ein Darlehen für den Erwerb oder Bau einer Immobilie, das in der Regel durch eine Grundschuld abgesichert wird.
  • Die Instandhaltungsrücklage ist eine von Wohnungseigentümern angesparte Reserve für künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten am gemeinschaftlichen Eigentum.
  • K
  • Kapitalbindung bezeichnet den Zeitraum, in dem Kapital in einer Anlage oder einem Darlehen gebunden ist und nicht frei verfügbar ist.
  • Der Kapitaldienst ist die regelmäßige Belastung aus Zinsen und Tilgung, die der Kreditnehmer für ein Darlehen zu leisten hat.
  • Die Kapitalgarantie ist die Zusage, dass das eingesetzte Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens in voller Höhe zurückgezahlt wird.
  • Die Karenzzeit ist ein Zeitraum zu Beginn oder während eines Darlehens, in dem keine Tilgung geleistet werden muss und nur Zinsen anfallen.
  • Die KfW-Förderung umfasst zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
  • Die Kreditablösung ist die vorzeitige vollständige Rückzahlung eines Darlehens, oft verbunden mit einer Neufinanzierung zu günstigeren Konditionen.
  • Kreditabsicherung umfasst Sicherheiten für den Kreditgeber wie Grundschuld oder Hypothek sowie optional Versicherungen für den Kreditnehmer.
  • Der Kreditantrag ist die formelle Anfrage beim Kreditgeber auf Gewährung eines Darlehens inklusive der erforderlichen Angaben und Unterlagen.
  • Die Kreditentscheidung ist die Bewilligung oder Ablehnung eines Kreditantrags durch den Kreditgeber auf Basis der Bonitätsprüfung und der Sicherheiten.
  • Der Kreditgeber ist die Bank oder Institution, die dem Kreditnehmer das Darlehen gewährt und die Konditionen festlegt.
  • Die Kreditkonditionen sind die vereinbarten Bedingungen eines Darlehens wie Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und Gebühren.
  • Die Kreditlaufzeit ist der Zeitraum, in dem das Darlehen zurückgezahlt werden soll; sie beeinflusst die Höhe der Raten und die Gesamtkosten.
  • Der Kreditnehmer ist die Person oder Institution, die ein Darlehen aufnimmt und somit zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist.
  • Der Kreditrahmen ist die Obergrenze des Betrags, den der Kreditnehmer bei einem Kreditgeber abrufen kann, oft bei revolvierenden Krediten oder Baufinanzierungen.
  • Der Kreditvergleich ist ein Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten, um das beste Angebot zu finden.
  • Ein Kreditvermittler vermittelt zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber und unterstützt bei der Suche und Abwicklung eines passenden Darlehens.
  • Die Kreditwürdigkeit ist die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person oder eines Unternehmens, einen Kredit zurückzuzahlen. Sie wird anhand verschiedener Faktoren wie Einkommen, Bonität und Zahlungshistorie bewertet.
  • Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Überprüfung der Bonität und Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Kreditnehmers.
  • Die Kreditzusage ist die verbindliche Zusage des Kreditgebers, dem Kreditnehmer eine bestimmte Summe für die Baufinanzierung zur Verfügung zu stellen.
  • M
  • Die Maklerprovision ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Sie wird in der Regel vom Käufer oder Verkäufer der Immobilie gezahlt.
  • N
  • Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, bei dem im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers die Rückzahlung erst nach anderen Gläubigern erfolgt.
  • Nebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis einer Immobilie bei einem Immobilienerwerb anfallen. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklergebühren.
  • Die Niedrigzinsphase ist eine Phase mit besonders niedrigen Zinsen, die günstige Kreditkonditionen ermöglicht.
  • O
  • Die Objektbesichtigung ist die Besichtigung einer Immobilie, die zum Verkauf steht. Dabei kann der potenzielle Käufer die Immobilie genauer kennenlernen und auf mögliche Mängel prüfen.
  • R
  • Ein Rahmenkredit ist ein flexibles Darlehen, bei dem der Kreditnehmer innerhalb eines bestimmten Rahmens über einen längeren Zeitraum Geld entnehmen und zurückzahlen kann.
  • Ein Ratenkredit ist ein Kredit, der in regelmäßigen Raten zurückgezahlt wird. Bei einer Baufinanzierung kann ein Ratenkredit beispielsweise für die Finanzierung von Möbeln oder Renovierungen genutzt werden.
  • Die Restschuld ist der verbleibende Betrag einer Darlehensverbindlichkeit nach Abzug der bereits getilgten Raten. Sie verringert sich mit jeder Tilgungsrate.
  • Die Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die im Todes- oder Invaliditätsfall die Restschuld des Darlehens abdeckt.
  • Eine Risikolebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die im Todesfall des Versicherten eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Sie dient als Absicherung für den Todesfall des Darlehensnehmers.
  • Die Rückzahlungsphase ist die Phase, in der das Darlehen durch regelmäßige Raten zurückgezahlt wird.
  • S
  • Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners in voller Höhe haftet.
  • Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Zinssatz bei einem Darlehen festgeschrieben ist. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert.
  • Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die außerhalb des regulären Tilgungsplans erfolgt.
  • T
  • Die Tilgungsaussetzung ist eine vorübergehende Aussetzung der Tilgung während eines definierten Zeitraums.
  • Das Tilgungsdarlehen ist ein Darlehen, bei dem die Tilgung kontinuierlich erfolgt und die Restschuld abnimmt.
  • Der Tilgungssatz ist der prozentuale Anteil der Tilgung an der monatlichen Rate.
  • U
  • Die Unterhaltungskosten umfassen die regelmäßigen Kosten, die für den Betrieb und die Instandhaltung einer Immobilie anfallen, wie beispielsweise Reparaturen oder Wartung.
  • V
  • Die Valutierung ist der Zeitpunkt, ab dem das Darlehen tatsächlich zur Verfügung steht und Zinsen anfallen. Es ist der Zeitpunkt, an dem der Darlehensvertrag rechtswirksam wird.
  • Die Verhandlungsbasis bezeichnet den Ausgangspunkt für Verhandlungen, insbesondere bei der Preisverhandlung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
  • Die Vermittlungsprovision ist die Provision, die ein Vermittler oder Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertragsabschlusses erhält.
  • Ein Versicherungsdarlehen ist ein Darlehen, das durch den Rückkaufswert einer Lebensversicherung besichert wird.
  • Der Verwendungsnachweis ist ein Nachweis, der bei bestimmten Darlehen erbracht werden muss und belegt, dass das Darlehen zweckentsprechend verwendet wurde.
  • Ein Volltilgerdarlehen ist ein Darlehen, das innerhalb der vereinbarten Laufzeit vollständig getilgt wird. Am Ende der Laufzeit besteht keine Restschuld mehr.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens fällig werden kann.
  • W
  • Wohnriester ist eine staatliche Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Dabei werden Beiträge zur Riester-Rente verwendet, um das Bauspardarlehen oder die Immobilienfinanzierung zu unterstützen.
  • Z
  • Die Zinsanpassungsklausel ist eine vertragliche Regelung, die es dem Kreditgeber ermöglicht, die Zinsen während der Laufzeit an veränderte Marktbedingungen anzupassen.
  • Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Zinssatz festgeschrieben ist.
  • Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Zinssatz bei einem Darlehen festgeschrieben ist. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert.
  • Ein Zinscap ist eine Zinsobergrenze, die bei variablen Zinssätzen vereinbart werden kann. Sie begrenzt den maximalen Zinssatz, den der Kreditnehmer im Falle steigender Zinsen zahlen muss.
  • Zinsen sind Kosten, die für die Nutzung eines Kredits anfallen. Sie werden in der Regel in Prozent angegeben und können entweder fest oder variabel sein.
  • Der Zinssatz ist der Prozentsatz, mit dem die Höhe der Zinsen für ein Darlehen berechnet wird. Er wird zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer vereinbart.
  • Die Zinsstrukturkurve stellt die Beziehung zwischen den Zinsen und den Laufzeiten von festverzinslichen Wertpapieren dar und gibt Aufschluss über die erwartete Zinsentwicklung.
  • Der Zinszyklus bezeichnet die Auf- und Abwärtsbewegungen der Zinsen im Laufe der Zeit, die sich in wiederkehrenden Phasen niedriger und hoher Zinsen zeigen.
  • Eine Zwischenfinanzierung ist eine vorübergehende Finanzierungslösung, die genutzt wird, wenn beispielsweise der Verkaufserlös einer Immobilie noch nicht zur Verfügung steht, aber bereits für den Kauf einer neuen Immobilie benötigt wird.

Sie haben nun einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Begriffe der Baufinanzierung erhalten. Wenn Sie bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen und Ihre Baufinanzierung zu planen oder zu optimieren, laden wir Sie herzlich ein, unseren Baufinanzierung-Vergleich zu nutzen.

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