Tilgungsaussetzung - informativ und verständlich erklärt

Die Tilgungsaussetzung ist eine vorübergehende Aussetzung der Tilgung während eines definierten Zeitraums.

Eine Tilgungsaussetzung (auch Tilgungsstreckung oder Tilgungsfreistellung) ist die vorübergehende Aussetzung der Tilgung eines Darlehens – Sie zahlen in dieser Zeit nur die Zinsen (oder zeitweise gar keine Raten), die Tilgung wird ausgesetzt. Die Restschuld sinkt in dieser Phase nicht; die Laufzeit verlängert sich entsprechend oder die Raten danach steigen. Tilgungsaussetzungen werden oft bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten gewährt oder bei Darlehen mit geplanter tilgungsfreier Anlaufphase. Im Folgenden erfahren Sie, was eine Tilgungsaussetzung bedeutet, wann sie in Frage kommt und worauf Sie achten sollten.

Was ist die Tilgungsaussetzung? Definition

Während der Tilgungsaussetzung müssen Sie die Tilgung nicht leisten – nur die Zinsen (oder in Sonderfällen auch diese reduziert/stundiert). Die Restschuld bleibt in dieser Zeit unverändert; die Kreditlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Aussetzung, oder die Raten nach der Aussetzung werden angehoben, um den Ausfall auszugleichen. Die genauen Bedingungen (Dauer, ob Zinsen weiter gezahlt werden müssen, Folgen für Laufzeit und Raten) stehen im Darlehensvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung. Nicht jede Bank gewährt eine Tilgungsaussetzung; sie ist oft ein Entgegenkommen bei nachgewiesener Notlage.

Geplante vs. notfallbedingte Tilgungsaussetzung

Manche Darlehen sehen von vornherein eine tilgungsfreie Anlaufphase vor (z. B. in den ersten ein bis zwei Jahren nur Zinsen) – dann ist die „Tilgungsaussetzung“ vertraglich eingeplant. Häufiger ist die Tilgungsaussetzung als Notlösung: Der Kreditnehmer gerät in Zahlungsschwierigkeiten (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Einkommensverlust) und bittet die Bank um Stundung der Tilgung. Die Bank prüft den Antrag und kann die Tilgung für einen begrenzten Zeitraum aussetzen. In der Regel müssen die Zinsen weiter gezahlt werden; sonst entstehen Verzugszinsen und ggf. Mahngebühren.

Warum ist die Tilgungsaussetzung wichtig?

Sie kann in Notsituationen die monatliche Belastung senken und Verzug vermeiden – wenn Sie nur die Zinsen statt Zins plus Tilgung zahlen, ist die Rate niedriger. Das gibt Zeit, die finanzielle Situation zu ordnen, ohne sofort in Zahlungsverzug zu geraten. Der Nachteil: Die Restschuld sinkt nicht, die Gesamtlaufzeit verlängert sich, und Sie zahlen über die Laufzeit mehr Zinsen. Eine Tilgungsaussetzung sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn sie wirklich nötig ist. Alternativen können Sondertilgungen reduzieren oder Laufzeitverlängerung bei gleicher Rate sein – die Bank muss nicht zustimmen, ein Gespräch lohnt sich.

Antrag und Nachweise

Die Bank verlangt in der Regel einen schriftlichen Antrag und Nachweise für die Zahlungsschwierigkeiten (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Einkommensverlust). Die Dauer der Tilgungsaussetzung (z. B. 6 oder 12 Monate) wird oft begrenzt; danach laufen die Raten wieder normal weiter, ggf. mit angepasster Laufzeit. Ein Rechtsanspruch auf Tilgungsaussetzung besteht bei normalen Darlehensverträgen nicht – die Bank entscheidet im Rahmen ihrer Kreditpolitik. Je früher Sie das Gespräch suchen, desto eher kann eine einvernehmliche Lösung (Tilgungsaussetzung, Ratenstundung, Laufzeitverlängerung) gefunden werden.

So gehen Sie bei Tilgungsaussetzung vor

Bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit der Bank Kontakt aufnehmen – vor Eintritt des Verzugs. Schildern Sie die Situation sachlich und reichen Sie die geforderten Nachweise ein. Fragen Sie nach Optionen: Tilgungsaussetzung, Ratenstundung, Laufzeitverlängerung oder Kreditablösung durch Umschuldung. Prüfen Sie die Folgen: Wie lange wird ausgesetzt? Müssen Zinsen weiter gezahlt werden? Wie verlängert sich die Laufzeit oder wie steigen die Raten danach? Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben einen Nachweis für Ihre Unterlagen. Ein Kreditvergleich kann später helfen, bei Erholung der Finanzen eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen zu prüfen.

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Nach Ende der Tilgungsaussetzung steigen die Raten wieder auf das vereinbarte Niveau (oder es wurde die Laufzeit verlängert). Planen Sie rechtzeitig, wie Sie die Belastung danach tragen können, und halten Sie Rücksprache mit der Bank, falls sich Ihre Situation nicht wie erwartet verbessert.

Zusammenfassend ist die Tilgungsaussetzung eine vorübergehende Aussetzung der Tilgung – sie senkt die monatliche Belastung, verlängert aber die Laufzeit und erhöht die Gesamtzinsen. Sie sollte nur bei echter Notlage und in Abstimmung mit der Bank genutzt werden.


Häufige Fragen zum Thema Tilgungsaussetzung

Muss ich während der Tilgungsaussetzung Zinsen zahlen?

In der Regel ja. Die Tilgung wird ausgesetzt, die Zinsen laufen weiter. Wer auch die Zinsen nicht zahlen kann, muss mit der Bank über Ratenstundung oder andere Lösungen sprechen.

Verlängert sich die Kreditlaufzeit?

Ja. Wenn Sie zeitweise nicht tilgen, bleibt die Restschuld gleich – die verbleibende Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung verlängert sich entsprechend (oder die Raten nach der Aussetzung werden angehoben).

Habe ich einen Anspruch auf Tilgungsaussetzung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in der Regel nicht. Ob die Bank zustimmt, hängt vom Vertrag und ihrer Kreditpolitik ab. Frühe Rücksprache und Nachweise erhöhen die Chance auf eine einvernehmliche Lösung.

Was ist der Unterschied zur Ratenstundung?

Bei der Tilgungsaussetzung zahlen Sie oft weiter die Zinsen; bei der Ratenstundung kann die gesamte Rate (Zins und Tilgung) für eine Zeit ausgesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung vereinbart die Bank.

Erhöhen sich die Gesamtkosten?

Ja. Da die Restschuld länger steht, zahlen Sie mehr Zinsen über die Laufzeit. Die Tilgungsaussetzung ist eine Entlastung für die laufende Rate, aber teurer in der Summe.

Kann die Bank die Tilgungsaussetzung ablehnen?

Ja. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Bank prüft Antrag und Nachweise und kann ablehnen oder Auflagen machen. Umso wichtiger ist die frühzeitige und sachliche Rücksprache.


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